Für die Nutzer des Filehosters Megaupload kann dessen Schließung unterschiedliche Folgen haben. Ein Risiko besteht für jene, die urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Downloader haben hingegen wohl nichts zu befürchten.
Diese Einschätzung gab der Rechtsanwalt Christian Solmecke heut ab. „Die ‚Uploader‘, also diejenigen die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, zum Beispiel auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar“, sagte er.
Hier kann es zu Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 Euro und zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den Uploadern auch höhere Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.
Anders sehe es dagegen bei den Downloadern aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine Rückverfolgung möglich sein dürfte, so Solmecke. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von ‚Megaupload‘ eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen“, erklärte er.
Zunächst sei unklar, welche Daten genau auf den Servern von „Megaupload“ gespeichert worden sind. „Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen, das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern“, erläuterte der Anwalt.
Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur heruntergeladen haben. Anders jedoch die Betreiber von Megaupload. „In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie Megaupload überhaupt illegal ist“, sagte Solmecke. Der Sharehoster Rapidshare sei beispielsweise vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Anders sieht die rechtliche Lage offenbar aus Sicht der US-Behörden aus.
Problematisch ist aus Sicht von Solmecke allerdings der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von Megaupload zum Download bereitgehalten wurden. „Nutzer, die eigene Dateien, wie zum Beispiel Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie Wild-West-Sheriffs“, erklärte er. Insofern müsse man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen – die aber wohl nur schwer durchzusetzen wären.
Quelle : http://winfuture.de/news,67704.html