Der Bundestag hat am Freitag einer erneuten Änderung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) zugestimmt, nach der Sicherheitsbehörden leicht Zugang zu so genannten Bestandsdaten der Nutzer erhalten sollen.
Neben Namen und Anschriften umfassen diese auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen – sowie auch PIN-Nummern von SIM-Karten und Passwörter. Die Übermittlung der Informationen wird durch die Neuregelung erleichtert und kann automatisiert erfolgen. Ein Richtervorbehalt ist nicht in allen Fällen vorgesehen. Die Betroffenen sollen aber im Nachhinein über die Abfrage informiert werden.
Doch nicht nur der Umfang der Daten, die Sicherheitsbehörden nun unkomplizierter anfordern können ist bemerkenswert, sondern auch die Fälle, in denen diese Maßnahme bei Ermittlungen angewandt werden kann. So sollen auch bei Ordnungswidrigkeiten Bestandsdaten abgefragt werden können. Theoretisch könnte dies im konkreten Fall bedeuten, dass Ermittler der Verkehrspolizei bei einem Provider das Passwort für einen E-Mail-Account abfragen könnten, und in den Nachrichten dann zu schauen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß.
Die Regierungsfraktion aus Union und FDP, die der Gesetzesänderung auch mit den Stimmen der Oppositionsfraktion der SPD zustimmte, wiegelt derzeit ab. Die Befugnisse der Behörden seien nicht ausgeweitet, sondern nur präziser formuliert worden, hieß es. Grüne und Linke stimmten hingegen gegen den Antrag und kritisierten die schwerwiegenden Folgen für den Datenschutz.
Die Gesetzesänderung wird von Netzaktivisten allerdings nicht einfach so hingenommen. Der langjährige Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer, der inzwischen für die Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt, kündigte bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Breyer selbst ist dafür verantwortlich, dass der Bundestag sich überhaupt mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu befassen hatte – denn die derzeitige Version hatte er schon im vergangenen Jahr von den Richtern in Karlsruhe für verfassungswidrig erklären lassen.
„Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Einführung einer elektronischen Schnittstelle zur vereinfachten oder gar teil-automatisierten Abfrage von Kommunikationsdaten der Menschen ist nicht mit dem vereinbar, was wir uns als freie Gesellschaft vorstellen oder wünschen“, erklärte auch Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die damit installierte Überwachungs-Infrastruktur schafft gewaltige Missbrauchsrisiken und wird nicht effektiv kontrolliert werden können.“
Aber auch im alltäglichen Betrieb reißt die Gesetzesänderung massive Schneisen in die Sicherheits-Architekturen. „Wenn die Provider künftig die Passwörter ihrer Kunden im Klartext herausgeben sollen, dann müssen sie diese auch so speichern, und nicht in sicherer Form als sog. Hash-Werte“, nannte Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat ein Beispiel. „Das wäre eine Verletzung der gängigen Sicherheitspraxis und ein reales Riskio für alle Kunden. Denn auch solche Daten können in falsche Hände geraten. Die Folgen wären unabsehbar.“
Quelle : winfuture.de
4 Kommentare
Jo
Wollt ihr mich verarschen ? Wie kann es sein das sich keiner darüber aufregt ? Ab wann gillt dieses Gesetz ? Habt ihr mitbekommen das solch ein Gesetz in Planung war ?
¥akuza112
ich wusste es, aber nur durch https://netzpolitik.net/
Jo
Bei einem Fraudboad wie Swiss wird ohne Ende dikutiert und spekuliert, aber bei einem Thema was wirklich JEDEN betrifft, wird einfach die Fresse gehalten. Ist es eigentlich lohnenswert als Privatperson gegen soch ein Gesetz zu klagen ? Verstehe nicht das es keinerlei Reaktionen gibt, ist ja schon schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung.
Fickkmaus
Swiss ist wichtiger ^^