Lamborghini und 12.000 Euro im Monat: Bei einem Verfahren in München wurden Details über die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Betreibers eines deutschen Raubkopieportals bekannt. Heute lebt der Angeklagte in der Schweiz und zeigt gern seinen luxuriösen Lebensstil.
Das Amtsgericht München hat den ehemaligen Betreiber eines beliebten deutschen Filehosting-Dienstes zu einer Strafzahlung von fast 150.000 Euro verurteilt. Deniz C. muss eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, insgesamt also 144.000 Euro. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Deniz C. bis 2008 einen Sharehosting-Dienst und ein Link-Board betrieben hat, die zusammen darauf angelegt waren, Raubkopien von Songs zu verbreiten.
Geld brachten die Angebote durch kostenpflichtige Download-Pakete und Werbung ein. Auf dem Link-Board wurden Verweise zu gespeicherten Dateien veröffentlicht und in Kategorien wie zum Beispiel Musikgenres sortiert. Das Gericht hat den ehemaligen Betreiber nun wegen der gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten verurteilt. Deniz C. wollte die Höhe der Strafzahlung drücken. Er argumentierte in seinem Einspruch gegen den Strafbefehl, er habe ein Nettoeinkommen von „lediglich etwa 7.300 Euro“.
Weil Deniz C. weniger zahlen wollte, hat man nun einen kleinen Einblick in seinen Lebensstil bekommen. In der Hauptverhandlung begutachtete der Richter unter anderem das Facebook-Profil des Angeklagten.
Dicke Autos, dicke Uhren
Der Mann wohnt inzwischen in der Schweiz. Auch der früher von ihm betriebene Filehosting-Dienst ist inzwischen dort ansässig; das Unternehmen siedelte sich nicht weit entfernt vom bekannten Filehoster Rapidshare an.
Das Gericht zweifelte an den Angaben von Deniz C. zu dessen Einkommensverhältnissen. Der Richter begründet das Urteil so: Man habe bei der Hauptverhandlung Fotos vom Facebook-Auftritt des Angeklagten gesehen, darauf sei sein Fahrzeug zu sehen, ein Lamborghini. Öffentlich zugängliche Fotos auf dem Facebook-Profil zeigen zudem eine dicke Armbanduhr sowie ein luxuriöses Apartment, offenbar mit Blick auf einen Schweizer Bergsee.
Das Gericht geht „aufgrund des sichtbaren luxuriösen Lebensstils“ des Angeklagten davon aus, dass er „weitere Einnahmen hat als sein Geschäftsführergehalt“. Das Gericht schätzt die monatlichen Nettoeinnahmen des Angeklagten auf mindestens 12.000 Euro. Aus der Verfahrensakte gehe hervor, dass Deniz C. in der Vergangenheit „immense Einnahmen“ durch Internetplattformen verdient habe und sein Lebensstil keinerlei „Hinweise auf Einbußen zulässt“.
Mit der Zahlung von 144.000 Euro dürfte das Strafverfahren für Deniz C. beendet sein.
Urteil: Raubkopieportal-Macher kommt mit Geldstrafe weg – SPIEGEL ONLINE
4 Kommentare
Speeed747
Welche Seite war das?
Lyrix
War das nicht Uploadet.to?
Ist ja dann verkauuft worden.
blade
ja ubloaded.to und DC-Remix
¥akuza112
DC-Remix gibts doch schon mehrere Jahre nicht mehr, oder irre ich mich da ? wieso hat das ganze dann soo lange gedauert ..