Kim Schmitz kann sich freuen: Seine Auslieferung kann nach einem am Dienstag in Neuseeland ausgesprochenen Urteil nur erfolgen, sofern das FBI seine Beweise offenlegt. Ein fairer Prozess könne nur stattfinden, sofern alle relevanten Unterlagen auch der Verteidigung vorliegen.
Der zuständige Richter am Auckland District Court ordnete in seiner 81 Seiten dicken Entscheidung an, dass die US-Regierung den Angeklagten und ihren Anwälten nicht die Beweise vorenthalten dürfe. Die Vorwürfe im Detail geheim zu halten, verhindere ein faires Auslieferungsverfahren. Auch könne man die Prinzipien des Zivilrechts nicht auf das Strafrecht ummünzen. Urheberrechtsverletzungen wurden in Neuseeland bislang mit Geldstrafen und nicht mit Freiheitsentzug geahndet.
Vor allem aber ist noch immer offen, ob die US-Regierung dem Gericht die Schuld von Kim Schmitz und den weiteren angeklagten Personen glaubhaft darlegen kann. Die Verteidiger der früheren Betreiber von Megaupload sind in jedem Fall nach Herausgabe der Unterlagen durch FBI und US-Justizministerium in einer weitaus besseren Position. Doch für Schmitz, besser bekannt als Kim Dotcom, gab es noch andere positive Meldungen. Er darf erstmals seit seiner Verhaftung Ende Januar wieder dauerhaft in der angemieteten Villa wohnen. Sollte er tatsächlich in den USA wegen umfangreichen Urheberrechtsverletzungen angeklagt werden, droht ihm allerdings eine lange Haftstrafe.
Im Vorfeld hatte Dotcom sich geweigert, die Passwörter seiner verschlüsselten Computer herauszugeben. Er will für seine Verteidigung auf die Daten der 135 beschlagnahmten Computer lieber selbst zugreifen. Mittlerweile wurde bekannt, dass die verschlüsselten Daten bereits ohne Zustimmung des Angeklagten an die US-Behörden übermittelt wurden. Schmitz glaubt, dies habe seine Rechte untergraben. Nach seiner Verhaftung wurde ihm versichert, dass keine Weitergabe ohne vorherige Information des Angeklagten durchgeführt werden soll.
Quelle : gulli.com