Unter Raubkopien werden Werke (zum Beispiel Software, Musik, Filme, Bücher) verstanden, die gegen geltendes Recht digital vervielfältigt und gegebenenfalls weiterverbreitet werden.
Der Begriff ist umstritten, da ein »Raub« aus juristischer Sicht ein Verbrechen ist, bei dem unter Androhung oder Anwendung von körperlicher Gewalt ein physisches Gut entwendet wird. Auf Grund der weiten Verbreitung des Begriffs »Raubkopie« wird er dennoch in dieser Arbeit verwendet.
Raubkopieren ist somit das Kopieren eines Werks, ohne dass eine lizenzrechtliche Genehmigung des Urhebers vorliegt. Allerdings wird nicht nur die Erstellung einer illegalen Kopie, sondern auch deren Benutzung, die rechtswidrige Weitergabe oder der Verkauf von Raubkopien als Raubkopieren bezeichnet.
Somit sind Raubkopierer die Ersteller von illegalen Kopien. Vor allem in den Szenen organisierter Raubkopierer werden Raubkopien auch als »Warez« bezeichnet (abgeleitet von der englischen Abkürzung des Begriffs »Software«). Das Ersetzen des Plural-s durch ein ‚z‘ ist Teil eines eigenen Szenejargons. Zum anderen zählen aber auch die so genannten Gelegenheitskopierer zu den Raubkopierern. Hierunter werden in dieser Arbeit alle Raubkopierer verstanden, die nicht innerhalb einer organisierten Szene Raubkopien erstellen oder verbreiten, sondern im privaten Bereich zum Beispiel CDs brennen, Raubkopien mit Freunden tauschen oder Internet-Tauschbörsen zum Herunterladen von Raubkopien benutzen.