Kritiker fürchten durch das sogenannten Anti-Counterfeiting Trade Agreement eine erhebliche Einschränkung der Freiheit im Internet. Nach offizieller Definition soll ACTA lediglich die Urheberrechte verschiedener Künstler durch Eindämmung von Produktpiraterie und illegalen Downloads,stärken. Doch im Zuge dessen wären Internetprovider unter anderem zur Weitergabe der IP-Adressen ihrer Kunden verpflichtet, da sie sich sonst selbst strafbar machen würden. Kritiker fürchten folglich den häufigen Einsatz von Netzsperren und anderen Maßnahmen, die zur Zensur missbraucht werden könnten. Gerade der schwammige Vertragstext sorgt mit seinen unklaren Definitionen für rechtliche Unsicherheit.
Die Grünen reagierten in einer Stellungnahme sehr positiv auf die Schlagzeile: „Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung zurückrudert und ACTA vorerst nicht unterzeichnen wird“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte am Freitag, „dass alle Fakten auf dem Tisch liegen“, bevor man zu einer Entscheidung kommt. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber hingegen bezeichnete die temporäre Kehrtwende als eine „Rolle rückwärts“.
Wie es auf EU-Ebene mit ACTA weitergeht, bleibt derweil abzuwarten. Bisher haben bereits 22 der 27 Mitgliedsstaaten den Vertrag unterzeichnet. Andere Länder, darunter Polen, Tschechien und Lettland, entschieden sich dagegen wie Deutschland vorerst gegen eine Zustimmung. Für die endgültige Umsetzung ist die Zustimmung aller Länder erforderlich.