Die Fahndung nach WikiLeaks-Sprecher Julian Assange läuft auf Hochtouren. Er ist momentan über Interpol und über das Schengener Informationssystem SIS zur Fahndung ausgeschrieben. Trotzdem fehlt den Behörden nach eigenen Angaben jede Spur von Assange. Dessen Anwalt erhebt derweil weitere Vorwürfe gegen die schwedischen Behörden.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Donnerstag einen Haftbefehl beantragt (gulli:News berichtete), aus dem später ein internationaler Haftbefehl wurde. Diesem Antrag wurde noch am Donnerstag Nachmittag durch ein Gericht stattgegeben. Seitdem läuft die – bisher erfolglose – Fahndung nach Assange.
Grund für den Haftbefehl sind die Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung und Nötigung, die in Schweden gegen Assange erhoben wurden. Assange bestreitet diese Vorwürfe und bezeichnet sie als Schmutzkampagne der US-amerikanischen Behörden. Assanges Anwalt Mark Stephens stellte es in einer Stellungnahme so dar, als seien die Vorwürfe eine Art „Racheaktion“ zweier Frauen, die sich von Assange schlecht behandelt fühlten, nachdem er mit beiden einvernehmlichen Sex hatte (gulli:News berichtete).
Stephens erhob bereits am Donnerstag heftige Vorwürfe gegen die schwedischen Behörden. Er warf ihnen vor, unautorisiert und böswillig Informationen an die Presse weitergegeben zu haben, die Assanges Ruf und dem von WikiLeaks erheblichen Schaden zugefügt hätten.
Mittlerweile legten Assange und seine Anwälte gegen den Haftbefehl Rechtsmittel ein. Anwalt Stephens legte derweil in seiner Kritik an der schwedischen Staatsanwaltschaft und deren Vorgehen gegen Assange noch einen drauf. Die Zeitung „taz“ zitiert ihn mit den Worten, er empfinde die Justiz des skandinavischen Landes als „exotisch“, „juristisch irrational“ und wie „in einem totalitären Staat„. Er wiederholte noch einmal seine Darstellung, Assange habe sich mehrfach bereit erklärt, eine Aussage zu machen. Darauf jedoch seien die Behörden nicht eingegangen, bis Assange das Land schließlich verlassen habe. Staatsanwältin Marianne Ny verteidigte das Vorgehen dagegen als „das normale Verfahren, das wir bei Verdacht von Sexualverbrechen haben.“