Wie heute im Rahmen einer Pressemitteilung der GVU bekannt wurde, sprach das Amtsgericht Aachen bereits am 30. April 2013 ein Urteil gegen den heute 33-jährigen Mann. Dem früheren Betreiber eines der bis heute beliebtesten deutschsprachigen Torrent-Webseiten wird vorgeworfen, er habe darüber von Dezember 2005 bis April 2008 aktuelle Kinofilme, Fernsehserien, Musik, Software, Games, E-Books, Pornos und vieles mehr vertrieben.
Nach Ansicht des Gerichts stand dabei der Profitgedanke sehr stark im Vordergrund. Die Werbung des Filesharing-Portals wurde über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk vertrieben. Ein Richter warf dem Angeklagten vor, mit diesem Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte zu keiner Zeit geäußert. Auch weigerte er sich, der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) oder den Ermittlungsbehörden Hilfestellungen zur Aufklärung der Urheberrechtsverletzungen zu geben.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, erkennt Gemeinsamkeiten des Torrent-Anbieters mit dem Streamingportal kino.to. torrent.to könne als Blaupause für kino.to angesehen werden, weil es ebenfalls zeitweise eine marktführende Rolle gespielt hat. Zudem soll auch der Betreiber von torrent.to seinen Mitarbeitern niedrige Löhne gezahlt haben.
Da die Vermutung besteht, dass R. über Gelder in der Schweiz und in Liechtenstein verfügt und fliehen könnte, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal festgenommen. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrotts und Untreue. Es wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle : gulli.com
Ein Kommentar
cr0w
Toll, das Drecksportal wird aber weiterhin durch Baster dem ollen Penner weitergeführt!