Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD.
Erst gestern haben wir berichtet, dass eine große Koalition aus Regierung und SPD den Behörden weitreichende Befugnisse zur Abfrage von Bestandsdaten geben will. Mittlerweile haben wir erneut einen aktuellen Änderungsantrag erhalten, den wir an dieser Stelle veröffentlichen: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/12034.
Dieser Entwurf mit Stand von gestern enthält nur kosmetische Änderungen gegenüber dem von letzter Woche. Wie Stefan Krempl bei heise online berichtet, hat der Innenausschuss des Bundestags den Entwurf heute angenommen. Bereits morgen Abend soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.
Wie in der gestern veröffentlichten Version enthält auch diese finale Version noch einige kritische Punkte:
Kein Richtervorbehalt für IP-Adressen
So sollen deutsche Behörden zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert abfragen können – ganz ohne Richtervorbehalt. Datenschützer hatten das immer kritisiert und gefordert.
Ein Kommentar
name
Würde mich jetzt mal schwer interessieren ob das nun beschlossene Sache ist , da ich im Inet nicht mehr als diesem Bericht finde.