Erfolg für die Acta-Gegner: Das Europäische Parlament hat den umstrittenen Urheberrechtspakt abgelehnt. Der internationale Vertrag, der geistiges Eigentum schützen und Produktpiraterie entgegenwirken sollte, kann nun nicht ratifiziert werden.
Straßburg – Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist vom Europaparlament in Straßburg abgelehnt worden. Gegen Acta stimmten 478 Abgeordnete, dafür nur 39 bei 165 Enthaltungen. Durch die Entscheidung am Mittwoch dürfte selbst eine Neufassung des Abkommens kaum vor 2014 in Kraft treten – zumindest in der EU.
Noch im vergangenen Dezember hatten die 27 EU-Regierungschefs das Abkommen einhellig positiv bewertet. Zuletzt wendete sich die Stimmung jedoch gegen den Pakt. Eine Ablehnung galt schon vor der Abstimmung als wahrscheinlich, da vor dem Plenum schon fünf Fachausschüsse des Parlaments ihr Veto gegen Acta eingelegt hatten.Das Abkommen hatte in den vergangenen Monaten mehrfach groß angelegte Protestaktionen ausgelöst. Die Acta-Ablehnung kann als erster großer Sieg von Internetaktivisten auf europäischer Ebene gewertet werden – auch wenn umstritten ist, welche konkreten Auswirkungen eine Ratifizierung des Vertrags tatsächlich gehabt hätte. In jedem Fall dürfte der öffentlich vorgetragene Unmut über das Verfahren und den Inhalt des Pakts eine maßgebliche Rolle bei der Ablehnung durch das EU-Parlament gespielt haben.
Die EU-Kommission lässt seit Mai vom Europäischen Gerichtshof prüfen, ob Acta gegen Grundrechte verstößt. Die Kommission hatte vergeblich versucht, die endgültige Abstimmung im Parlament bis zum Urteil hinauszögern.
Acta soll zwar das geistige Eigentum schützen, gefährdet aus Sicht von Kritikern aber den Datenschutz und ermöglicht Reglementierungen bis hin zu Internetsperren. Außerdem beklagten sie die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Die Passagen im Acta-Vertragstext, aus denen sich staatliche Anreize für Filterregime von Providern ablesen lassen, sind vorsichtig formuliert. So heißt es in dem öffentlichen Dokument zum Beispiel:
- „Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den rechtmäßigen Wettbewerb und – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten.“
- „Über die Bestimmungen des Absatzes 1 hinaus gelten die Durchsetzungsverfahren der jeweiligen Vertragspartei auch bei der Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten über digitale Netze, was gegebenenfalls die widerrechtliche Nutzung von Mitteln zur Weiterverbreitung zu rechtsverletzenden Zwecken einschließt. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am Mittwochmorgen erneut auf Mängel bei Acta hingewiesen. Das Übereinkommen sei im Bereich der Urheberrechte sehr unbestimmt und schwammig formuliert, sagte die FDP-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“. „Wir haben es immer so verstanden, dass es keinerlei Gesetzgebung in Deutschland nach sich ziehen muss, aber man kann viel hineininterpretieren.“
Markus Beckedahl von der Internetnutzer-Lobby Digitale Gesellschaft begrüßte das Acta-Aus. Der Weg sei jetzt frei für Reformen, die das Urheberrecht mit dem Internetzeitalter kompatibel machen, heißt es in einer Mitteilung. Beckedahl forderte ein Recht auf Remix: „Das Internet erlaubt mehr Menschen als je zuvor, ihre Kreativität mit anderen zu teilen. Bislang steht aber häufig das Recht im Weg.“
Quelle : spiegel.de