Zwei junge Computer-Hacker sind heute für den Diebstahl unveröffentlichter Songs weltbekannter Popstars wie Lady Gaga, Mariah Carey und Justin Timberlake vom Duisburger Amtsgericht zu Haftstrafen von jeweils 18 Monaten verurteilt worden. Im Falle des älteren Täters setzte das Gericht die Strafe allerdings zur Bewährung aus. Dem 23-Jährigen aus Wesel nahmen die Richter ab, dass er der Hackerszene inzwischen den Rücken gekehrt hat.
Bei dem jüngeren der beiden Täter machte das Gericht hingegen von den Möglichkeiten des Jugendstrafrechts Gebrauch. Der 18-Jährige bekam noch eine Galgenfrist von sechs Monaten, in denen er seine Hacker-Sucht therapeutisch behandeln lassen muss. Sollte er sich der Therapie entziehen, muss der Duisburger die Strafe absitzen.
Die beiden Verurteilten hatten zwischen 2009 und 2011 zahlreiche Computer der Musikindustrie angegriffen und bislang unveröffentlichte Songs weltbekannter Künstler heruntergeladen. Mit dem illegalen Verkauf der Musikstücke konnten sie einen Gewinn von rund 15 000 Euro erzielen. Dem jüngeren der beiden Komplizen wurde von der Staatsanwaltschaft zusätzlich vorgeworfen, nach Erhebung der Anklage bereits zwei Mal rückfällig geworden zu sein.
Computersucht und Anerkennung waren das Motiv
Das Gericht bezeichnete beide Angeklagte als computersüchtig und wertete das Motiv der beiden Täter als Suche nach Anerkennung. Insgesamt wurden den beiden Tätern 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und 98 Fälle des Ausspähens von Daten vorgeworfen. Neben Musikdateien konnten die Männer auch eine Vielzahl an privaten Daten, wie Nachrichten und Fotos, von den Computern gewinnen.
Der jüngere der beiden Täter wurde zusätzlich zum illegalen Datenraubes auch der versuchten Erpressung beschuldigt. Er hatte versucht, die US-amerikanische Popsängerin Kesha mit privaten Fotos zu erpressen. Statt Geld verlangte er von der Künstlerin ein sogenanntes Shoutout, eine Art offizielle Erwähnung, die den Bekanntheitsgrad des Genannten steigern soll.
„Für sie war nur der Ruhm wichtig“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Der 23-Jährige hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren will noch prüfen, ob Berufung eingelegt werden soll.
Quelle : http://www.teltarif.de/