Wikileaks-Gründer Julian Assange hat wie angekündigt Berufung gegen seine Auslieferung nach Schweden eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des High Court in London. Ein Termin für die Anhörung wurde noch nicht festgesetzt.
Am Donnerstag vor einer Woche hatte ein Gericht in London in erster Instanz entschieden, dass Assange nach Schweden ausgeliefert werden kann, womit es einem entsprechenden Antrag der schwedischen Staatsanwaltschaft stattgab. Assange soll in Schweden wegen des Vorwurfs sexueller Vergehen vernommen werden.
Sein Anwalt Mark Stephens erklärte am Donnerstag erneut, dass den Wikileaks-Gründer in Schweden kein fairer Prozess erwarten würde. Der zuständige Richter hatte diese Argumentation bei der Verhandlung über die Auslieferung von Assange zurückgewiesen.
Das Gericht hat nun 40 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Stephens rechnet damit, dass das Berufungsverfahren in zwei bis drei Monaten stattfinden wird. Wenn das Berufungsverfahren nicht erfolgreich ist, könnte sich Assange an das Oberste Gericht in Großbritannien wenden.
Assange befindet sich derzeit unter Auflagen auf freiem Fuß und lebt bei einem Freund auf einem Landsitz in Südostengland. Er war Mitte Dezember 2010 gegen eine Kaution von insgesamt 240.000 Pfund aus der Untersuchungshaft freigekommen, nachdem er sich eine Woche zuvor bei einem vereinbarten Treffen auf einer Londoner Polizeistation festnehmen ließ.
Das Leben des bekannten Wikileaks-Gründers könnte bald verfilmt werden: Laut der britischen Tageszeitung „The Guardian“ zufolge hat Steven Spielbergs Produktionsfirma Dreamworks die Filmrechte an dem Buch zweier britischer Journalisten über Assange gekauft. Die Pläne sind aber noch in einem sehr frühen Stadium. Die Biographie, die Assange derzeit selbst schreibt, soll ebenfalls verfilmt werden.