Der Guardian fasst nach der heutigen Anhörung im Fall Julian Assange kurz die Kernargumente der Verteidigung zusammen. Dieses Argumentationsgerüst wird bei der kommenden, zwei Tage dauernden Verhandlung (7. und 8. Februar) noch in aller Ausführlichkeit behandelt. Bei der Verhandlung heute, die von der Verteidigung nachträglich als erfreulich bezeichnet wurde, musste Assange nur die Angaben zu seiner Person bestätigen.
Die Verteidiger des Wikileaks-Sprechers gehen nach Darstellung des Guardian zunächst davon aus, dass die schwedische Staatsanwaltschaft formal gar nicht legitimiert ist, einen europäischen Haftbefehl zu erlassen. In einem früheren Verfahren sei festgestellt worden, dass dies einzig Schwedens „National Police Board“ vorbehalten ist. Eine weitere Formalie, die die Anwälte bemängeln, besteht im angegebenen Auslieferungsgrund. Die Staatsanwaltschaft hat angegeben, Assange lediglich verhören zu wollen. Der Haftbefehl sei notwendig geworden, weil alle anderen Möglichkeiten für eine Einvernahme ausgeschöpft waren. Doch Assanges Anwalt hatte sowohl in Schweden als auch in Großbritannien Möglichkeiten angeboten, seinen Klienten zu vernehmen.
Daher sieht die Verteidigung im Vorgehen der Staatsanwaltschaft sogar einen Missbrauch der Verfahrensordnung. Denn das angemessene Vorgehen in diesem Fall sei es nach den nicht zustande gekommenen Gesprächen in Schweden, Assange im Rahmen der Amtshilfe von einem britischen Beamten verhören zu lassen. Aber der ganze bisherige Verlauf mache deutlich, dass Assange „Opfer eines durchgängig illegalen oder korrupten Verhaltens“ ist: Man hat der Presse seinen Namen im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsverfahren mitgeteilt, man hat sich geweigert, seine Terminangebote für ein Verhör anzunehmen und man hat sich mehrfach geweigert, ihm die angeblichen Beweise in englischer Sprache vorzulegen. Außerdem drohe im Fall einer Ausliefrung ein möglicher Verstoß gegen die Menschenrechte. Denn es sei nicht unwahrscheinlich, dass die USA von Schweden ebenfalls eine Auslieferung verlange.
Dann drohe Assange ein Transport nach Guantanamo Bay oder an einen anderen Ort, an dem die Menschenrechte gezielt verletzt werden können. Auch die Anwendung der Todesstrafe sei in seinem Fall nicht auszuschließen. Mehrere prominente Persönlichkeiten haben sich in den letzten Wochen und Monaten ja schon entsprechend geäußert.
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