Ein schwedisches Gericht hat heute den Einspruch von Julian Assange gegen den Haftbefehl abgelehnt. Das bedeutet, dass der Mitbegründer der Whistleblowing-Seite Wikileaks auch weiterhin weltweit wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gesucht wird.
Das juristische Tauziehen um Julian Assange geht in die nächste Runde. Nachdem das Bezirksgericht in Stockholm am 18. November einen Haftbefehl zur Befragung für den Wikileaks-Gründer ausgestellt hatte, war es Staatsanwältin Marianne Ny möglich, den internationalen Haftbefehl für Assange vom 20. November vorzubereiten. Gegen diese Gerichtsentscheidung hatte der Gesuchte Einspruch erhoben. Es wird vermutet, dass Assange sich in Großbritannien aufhält.
Dieser wurde vom zuständigen Berufungsgericht heute abgelehnt. „Der Schwedische Berufungsgerichtshof hat heute entschieden, Julian Assanges Einspruch gegen die Entscheidung des Stockholmer Bezirksgerichtshofs, ihn in Gewahrsam zu nehmen, abzulehnen“, so das Gericht heute Nachmittag. Man wäre zwar „in bestimmten Teilen“ zu einem anderen Schluss gekommen als das Bezirksgericht, aber die Begründungen für eine Anordnung, den Mitbegründer von Wikileaks in Gewahrsam zu nehmen, würden weiter bestehen. Staatsanwältin Ny bestand zuletzt darauf, dass die einzige sichere Möglichkeit, Assange zu den Vorwürfen zu befragen, eine Festnahme sei. Der Gesuchte hatte durch seinen schwedischen Anwalt Björn Hurtig verlauten lassen, dass es mehrere Angebote zu einer Befragung von seiner Seite gegeben hätte. Ny sagt, sie wüsste nichts von derartigen Vorschlägen. Assange hat bisher die Anschuldigungen bestritten und angedeutet, dass sie Teil einer Rufmordkampagne sein könnten, deren Grund die Veröffentlichung von amerikanischen Geheimdokumenten über die Einsätze im Irak und in Afghanistan wären.
Im letzten Monat hatte die Whistleblowing-Seite 400.000 geheime Dokumente über den Irak- und 77.000 über den Afghanistankrieg veröffentlicht. Seit kurzer Zeit kündigt die Organisation an, sich auf den bisher größten Leak vorzubereiten.