Was tun wenn Post von der Polizei kommt?
Was tun bei einer Hausdurchsuchung? Was darf die Polizei? Was sind deine Rechte?
Was tun wenn man mit zur Wache muss?
Wie geht es danach weiter?
Vor einer Durchsuchung:
– Falls Post kommt, z.B. eine Einladung vor die Polizei: man muss den Termin NICHT wahrnehmen – niemand ist verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen ( bei Vorladung von Staatsanwalt gilt dies nicht!)
Zur Durchsuchung:
– Durchsuchungen in der Regel früh am Morgen zwischen 6-8 Uhr, vor allem am Wochenende
– „Sie haben das Recht zu schweigen“. Man muss NICHTS sagen
– Die Polizei MUSS sich ausweisen können
– Die Polizei MUSS einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen können
– Der Tatverdacht muss so erklärt sein, dass man herauslesen kann WAS und WO man etwas verbrochen hat
– Man kann eine Kopie verlangen – Die Polizei MUSS an Ort und Stelle eine Kopie aushändigen
– Man hat das Recht den Beschluss zu lesen, bevor die Polizei die Wohnung betritt
– Im Beschluss ist/muss festgeschrieben (sein), WO durchsucht werden darf , sprich welche Räume + sonstige Nebengelasse ( Keller, Gartenhütte , Hosentaschen …)
– Personendurchsuchung ist auch gestattet (USB Sticks etc dürfen beschlagnahmt werden)
– Man darf zur Durchsuchung Zeugen hinzu ziehen – ein Polizist darf KEIN Zeuge sein
– Zeugen sind NICHT verpflichtet auszusagen oder Informationen zu bringen ( Familie, Freundin etc..), weder bei der Durchsuchung noch bei einer späteren Vorladung bei der Polizei (NUR verpflichtet wenn Staatsanwalt sie vorläd)
– Während der Durchsuchung darf man sich frei bewegen, telefonieren! Etc. Man darf sogar die Wohnung verlassen(zur Arbeit o.ä.).
– Ein Protokoll der Durchsuchung muss von der Polizei geführt werden
– MAN MUSS NICHT BEI DER DURCHSUCHUNG MITWIRKEN – Man muss keine Türen, Schränke o.ä. öffnen
– Beweismittelvernichtung/-versuch ist verboten –> Verdunkelung
– NIE mit der Durchsuchung einverstanden erklären – auf Durchsuchungsbeschluss Kreuz bei „Durchsuchung zugestimmt“ NEIN – am besten noch einmal darunter schreiben, damit niemand ein Kreuz setzen oder ändern kann
– Man muss NICHTS unterschreiben
– Am besten NICHT in ein Gespräch verwickeln lassen und KEIN „freundschaftliches“ Gesprächsverhältnis aufbauen (kumpelhafte Atmosphäre) –> Gefahr von Informationsfreigabe
– Rechtsbeistand darf nicht von der Polizei versagt werden , also Anwalt anrufen
– Man ist NICHT verpflichtet Passwörter rauszugeben (Schweigerecht + man muss nichts sagen was einen selbst belastet)
– Drohung mit U-Haft nicht Ernst nehmen – Haftbeschluss nötig bzw Haftgründe (Fluchtgefahr – Verdunkelungsgefahr) – Festhaltemöglichkeit : 24 Uhr des Folgetages (falls nichts weiter vorliegt)
– Lieber mal 1 Tag U-Haft einem Geständnis vorziehen
– Onlinedurchsuchung bisher rechtswidrig (bis auf NRW)
Nach der Durchsuchung:
– Mitnahme auf die Wache ist ok – man ist nicht verpflichtet mitzuwirken – man muss nichts unterschreiben
– Vernehmung/-protokoll muss man NICHT mitmachen
Nach Abschluss der Ermittlungen:
– Nach Abschluss der Ermittlungen : Rückgabe der Hardware ( Regelfall nach 6-9Monaten), Sachschadensersatz ab 25€ (Beschädigungen bei Durchsuchung), U-Haft bringt 11€ pro Tag
Tipps zum Schluss:
– man könnte ja Sicherheitskopien machen wollen –> Zeit nutzen
– PC ausschalten/ Steckdose ausschalten, da PC ja eh mitgenommen wird , eventuell kann es dann passieren das die Verschlüsselung an geht (Verschlüsselung anschalten ist nicht rechtswidrig bzw es liegt keine Verdunkelung( Beweisvernichtung) vor, da die Daten weiterhin vorhanden sind, nur eben verschlüsselt)
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