Deutschland droht mit dem Ablaufen der letzten Frist am 26. April ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der umstrittenen EU-Initiative. Dies hatte die Diskussion in den letzten Wochen noch einmal erheblich angeheizt. Nun scheint es aber so, als wolle die Bundesregierung nicht mehr versuchen, die drohende Klage noch abzuwenden. Die Pläne für eine zügige Wiedereinführung der seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom März 2010 ausgesetzten Überwachungsmaßnahme wurden demnach vorerst auf Eis gelegt. Ganz vom Tisch sind sie damit aber nicht, wie im Laufe des Tages viele Datenschützer zu bedenken gaben.
Quelle : gulli.com