Offenbar hat die Belegschaft einer Bremer Polizeistation Anfang des Jahres einen Dienstausflug gemacht, um sich gemeinsam den Kinofilm „Die Superbullen“ mit Tom Gerhardt, Axel Stein u.v.m. anzuschauen. Für den mutmaßlichen Camripper war der Verlauf des Abends weniger super. Er muss sich jetzt wegen seines Mitschnitts verantworten.
Pech für einen Kinoabfilmer. Mit ihm im Kinosaal saß ausgerechnet eine Gruppe von Polizisten, die sich gemeinsam den Film „Die Superbullen“ ansehen wollten. Eine Polizistin saß während der Vorstellung eine Reihe hinter dem vermeintlichen Camripper. Das hochgehaltene Smartphone bemerkend, wies sie den Mann auf das Aufnahmeverbot im Lichtspielhaus hin. Der angesprochene Mann ließ sich von seiner Tätigkeit aber nicht abhalten, weswegen die Beamtin die Kinobetreiber informierte. Als ihn die Mitarbeiter aufsuchten, war er mit der Aufzeichnung noch immer beschäftigt. Er wurde sofort zum Verlassen des Saals aufgefordert. Erst nach einigem Widerstand soll er dem Personal nach draußen gefolgt sein. Mit der Behauptung, er wisse nichts von dem Verbot und habe auch nur 30 Sekunden aufgenommen, löschte er seinen Mitschnitt und kehrte unvorsichtigerweise in den Saal zurück. Doch damit nicht genug. Die eiligst informierten Beamten der nächst gelegenen Polizeidienststelle kamen wenige Minuten später zum cineastischen Tatort, um seine Identität festzuhalten. Zur Behauptung des Täters bemerkten die polizeilichen Filmgäste, die 30 Sekunden seien wohl eher 30 Minuten gewesen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) hat sich die Gelegenheit natürlich nicht entgehen lassen, Strafantrag gegen den Uneinsichtigen zu stellen.
Bislang ist völlig unklar, ob der Bremer wie indirekt von der GVU dargestellt, tatsächlich der Szene angehört oder ob er das Video nur für private Zwecke benutzen wollte. Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird, bleibt abzuwarten. Immerhin war an diesem Tag der Filmstart der Komödie in ganz Deutschland. Der Angezeigte muss aber in jedem Fall mit einem Hausverbot der entsprechenden Kinokette rechnen. In Bezug auf die illegale Verbreitung des Films im Internet ist der Zufallsfund sowieso völlig irrelevant. Die Gruppe Art of Entertainment (AOE) veröffentlichte ihren Release (siehe NFO) schon zwei Tage später am 8. Januar. Da die Filmwirtschaft machtlos im Kampf gegen illegale Mitschnitte ist, kam ihr der Einsatz der aufmerksamen Superbullen aber sehr gelegen. Der Film trägt interessanterweise den zweiten Titel „Sie kennen keine Gnade“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Leitung der Constantin Film Produktion GmbH wird diese Nachricht so oder so mit Freuden aufnehmen. Constantin war in der Vergangenheit häufiger wegen ihrer harten Gangart bei Urheberrechtsverletzungen aufgefallen. So erlässt man in unregelmäßigen Abständen einstweilige Verfügungen gegen den Filehoster Rapidshare, um der illegalen Verbreitung ihres Materials entgegen zu wirken. (gulli:News berichtete) Auch schreckt man nicht vor der Abmahnung von Filesharern ihrer Kinofilme zurück. (gulli:News berichtete)