Die deutsche Bundesregierung legte am heutigen Donnerstag einen Gesetzesentwurf vor, mit dem das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet“ (Zugangserschwerungsgesetz) aufgehoben werden soll. Das umstrittene Gesetz sieht Zugangssperren für Websites mit Darstellungen von Kindesmissbrauch vor. Es war bisher ausgesetzt.
Das Zugangserschwerungsgesetz war bereits Mitte 2009 verabschiedet worden. Aufgrund des Widerstands der kurz darauf in die Regierung gewählten FDP – und einer größeren Anzahl von Aktivisten – wurde das Gesetz jedoch niemals angewendet, sondern bereits mit seinem Inkrafttreten im Januar 2010 ausgesetzt. Stattdessen wurde der von den Netzsperren-Gegnern favorisierte Ansatz „Löschen statt Sperren“ erprobt. Man kam zu dem Schluss, dass dieser Ansatz gute Ergebnisse brachte, und beschloss nach zähen Verhandlungen die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes.
Über die Details des Aufhebungsgesetzes wurde bislang kontrovers diskutiert. So war beispielsweise die Frage, ob und in welcher Form eine Evaluation von „Löschen statt Sperren“ stattfinden soll, Anlass für Diskussionen. Diesbezüglich will sich die Regierung in ihrem Entwurf ebenfalls nicht zu konkreten Schritten verpflichten. Eine Forderung des Bundesrates, bis Ende 2012 einen Evaluationsbericht über die Strategie „Löschen statt Sperren“ vorgelegt zu bekommen, lehnte man ab. Man wolle vielmehr die ohnehin nötigen und vorgesehenen Evaluationen der beteiligten Behörden begleiten, teilte die Bundesregierung mit.
Die Bundesregierung betont angesichts der Fertigstellung des Gesetzesentwurfs die Erfolge bei der Löschung problematischer Websites. Im Interesse der Opfer müsse es das Ziel sein, strafbare Inhalte durch ”konsequentes Löschen“ aus dem Netz zu verbannen, betont die Regierung. Zukünftig will man an einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden – national wie international – arbeiten. „Die verbesserten Erfolge bei den Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen somit verzichtbar,“ zeigt sich die Regierung in ihrer Schlussfolgerung überzeugt. Netzsperren-Gegner dürften diese Aussage erfreut und mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis nehmen.