Wie Ihr sicherlich mitbekommen habt, wurde vor kurzem die Streamingseite kino.to hochgenommen und die verantwortlichen Betreiber hinter Schloss und Riegel gebracht.
Auf diversen Seiten wird nun diskutiert, ob auch schon das alleinige streamen eines Angebotes strafbar ist.
Einige Rechtsanwälte sind der Meinung: Nein, weil keine Kopie auf dem Rechner angefertigt wird, andere sind der Meinung: Ja, weil ja zumindest temporär der Film zwischengespeichert wird.
Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) bezieht da ganz klar Stellung und behauptet, dass bereits das streamen eines urheberrechtlich geschützten Werkes strafbar ist.
Die Begründung der GVU: “Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich.“.
Ihr merkt schon, die Leute von der GVU haben soviel Ahnung vom Internet wie die gemeine Hausziege vom Tiefseetauchen, weil bereits in diesem kleinen Satz 2 Fehler enthalten sind.
1. Vorübergehende Speicherung:
Eine echte Speicherung (auch wenn sie nur vorübergehend ist) geschieht über ein Speichermedium, in der Regel unsere Festplatte. Hier gehen die GVU Leute mit Ihrem Halbwissen davon aus, dass der Browser die Sachen über den Browsercache auf dem Rechner speichert. In der Regel ist es auch so, wir surfen eine Seite an, bekommen HTML, Bilder, flv Videos und unser Browser speichert bis zu einem voreingestellten MAX-Wert die Daten auf der Festplatte.
Über den Webserver kann man einstellen, ob bestimmte files gecached werden und wenn dies von der Gegenseite gewünscht wird, dann kann unser Browser die Daten bei einem erneuten Besuch der Seite von der Festplatte laden, anstatt über das Internet. Selbstverständlich gibt es hier unterschiedliche Szenarien und Einstellungsmöglichkeiten, die sind hier jetzt aber nicht weiter relevant.
Im “Streaming” Bereich wird aber immer mehr auf eine andere Methode gesetzt – RTMP. Um es vereinfacht auszudrücken, hier wandert der Stream direkt vom Webserver zum Webplayer, eine Speicherung auf der Festplatte findet nicht statt.
Das ganze wird über einen flüchtigen Speicherbereich verarbeitet (Ram).
Update: Ob das kino.to wirklich so machte kann ich natürlich nicht 100% sagen, da ich mir keine Filme dort angeschaut habe.
2. …liegt in seinem Machtbereich:
Würde man tatsächlich die Verantwortung auf die Internetbenutzer abwälzen, was in ihrem Browsercache landet und was nicht, dann müsste man das Internet abschalten.
In dem Augenblick in dem man eine Webseite ansurft kann man es nämlich nicht mehr kontrollieren und ist darauf angewiesen was der Webmaster oder der Kommentarschreiber einbindet.
Szenario: Wir schreiben einen Kommentar auf einer gut besuchten Webseite und verlinken ein Bild eingebunden in einer HTML Seite. Im Hintergrund wird über einen versteckten Iframe eine weitere Seite nachgeladen mit “verbotenem Inhalt” – der Besucher wird davon nichts mitbekommen. Hier zu behaupten “die Anfrage wäre vom Benutzer ausgelöst und liege in seinem Machtbereich”, zeugt von Inkompetenz und mangelndem technischen Verständnis.
Des weiteren sei gesagt – es ist eine gängige Methode im Netz Ips zu “entführen” um Statistiken zu manipulieren oder Zugriffe zu simulieren.
Ein Demovideo für alle die jetzt nicht wissen, von was ich da eigentlich Rede: Hier zeige ich wie man durch einen Aufruf einer Seite den Inhalt einer völlig anderen Seite nach lädt – im Bsp. pasthtml.com – lädt Resource von MyVideo.
Weblinks:
QUELLE : http://hoohead.hoohost.org