Die Union will im November 2011 ein Gesetz für ein Two-Strikes-Warnmodell gegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet vorstellen. Die Vertreter der Musikbranche sollen begeistert gewesen sein.
In Kürze soll ein Gesetz für ein Two-Strikes-Warnmodell beim Urheberrecht kommen, wie der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), erklärt hat. Kauder sagte laut einem Bericht der Musikwoche auf dem Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) in Berlin: „Ich werde in acht Wochen einen Gesetzentwurf zum Warnmodell vorstellen“.
Das Warnmodell müsse aus dem Dritten Korb zum Urheberrecht herausgeholt und als „kleines Gesetz“ vorgestellt werden. Den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Dritten Korb wolle Kauder nicht abwarten. Alle anwesenden Branchenvertreter seien begeistert gewesen, erklärte die Musikwoche. Sie forderten zusätzlich eine sofortige Schutzpflichtverlängerung für DVDs.
In Frankreich sieht das Loi Hadopi vor, dass bei illegalem Datentausch der Internetzugang nach zweimaliger Abmahnung geschlossen wird. Ein Richter muss in einem vereinfachten Verfahren über die Sperre entscheiden. Außerdem drohen nach dem Gesetz Geld- und Gefängnisstrafen. Zudem gilt in Frankreich ein Internetsperrgesetz.
In Italien soll nach einem Gesetzesvorschlag gegen Urheberrechtsverstöße im Internet von Silvio Berlusconis Partei sogar ein One-Strike-Modell eingeführt werden. Danach muss der Provider den vermeintlichen Rechtsverletzern den Internetzugang sperren. Laut Entwurf sollen die Provider zudem Filtersysteme einsetzen.
„Statt ein modernes Urheberrecht zu schaffen, das die Interessen von Nutzern und Urhebern sinnvoll ausgleicht, soll hier mit dem alten netzpolitischen Vorschlaghammer angesetzt werden“, kommentierte der Netzpolitik-Aktivist Markus Beckedahl (Netzpolitik.org) den Kauder-Vorstoß. „Die rückwärtsgewandte und einseitige CDU-Netzpolitik im Stile Siegfried Kauders ist auch ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen die Piraten wählen.“ Das Vorhaben schaffe eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.